Aufbewahren · Deutschland

Wie lange muss man Kontoauszüge aufbewahren?

Stand: Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Als Privatperson musst du Kontoauszüge nicht aufbewahren. Sinnvoll sind 3 Jahre ab Ende des Jahres – so lange kann jemand noch Geld von dir verlangen. Brauchst du einen Auszug als Beleg fürs Finanzamt, behalte ihn 4 Jahre. Pflicht wird es erst bei sehr hohen Einkünften (6 Jahre) oder als Selbstständiger (8 Jahre).

InhaltDie Fristen im ÜberblickWarum 3 Jahre sinnvoll sindWenn die Steuer mitspielt: 4 JahreWann Aufbewahren Pflicht istWas deine Bank aufbewahrtKontoauszüge digital aufbewahrenAlte Kontoauszüge sicher entsorgenHäufige Fragen

Kontoauszüge stapeln sich schnell – als Papier im Ordner oder als PDF im Online-Banking. Die gute Nachricht: Für Privatpersonen gibt es keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Trotzdem lohnt es sich, sie eine Weile zu behalten, denn ein Kontoauszug ist oft der einfachste Beweis, dass du etwas bezahlt hast.

Hier findest du alle Fristen auf einen Blick, die Gründe dahinter und wie du Auszüge ohne Papierstapel digital aufbewahrst.

Die Fristen im Überblick

Aufbewahrungsfristen für Kontoauszüge in Deutschland
Deine SituationSo lange aufbewahren
Privat, ohne Bezug zur Steuerkeine Pflicht – Empfehlung wegen der Verjährung (§ 195 BGB)3 Jahre
Auszug ist Beleg für die Steuererklärungz. B. Handwerkerrechnung, Spende, Werbungskosten – Empfehlung (§ 169 AO)4 Jahre
Sehr hohe private Einkünfteüber 500.000 € Überschusseinkünfte im Jahr, ab 2027 über 750.000 € – Pflicht (§ 147a AO)6 Jahre
Selbstständig oder Gewerbe (Geschäftskonto)Kontoauszüge sind Buchungsbelege – Pflicht (§ 147 AO); bis Ende 2024 waren es 10 Jahre8 Jahre

Die Fristen beginnen immer erst am Ende des Kalenderjahres, nicht am Tag der Buchung. Ein Auszug vom März 2026 zählt also ab dem 31.12.2026.

Warum 3 Jahre sinnvoll sind

Die meisten Forderungen – etwa für eine Rechnung, Miete oder einen Online-Kauf – verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 BGB). Behauptet ein Händler oder Vermieter, du hättest nicht gezahlt, beweist dein Kontoauszug das Gegenteil.

Beispiel: Du überweist im März 2026 eine Rechnung. Die Verjährung beginnt am 31.12.2026 und endet am 31.12.2029. Danach kannst du den Auszug entsorgen.

  • Miete und Nebenkosten: Zahlungsnachweise bis nach dem Auszug und der Rückzahlung der Kaution behalten.
  • Kredite und Raten: Belege über die Tilgung behalten, bis der Kredit abbezahlt und erledigt ist.
  • Größere Anschaffungen: den Zahlungsnachweis mindestens so lange wie Garantie oder Gewährleistung.

Wenn die Steuer mitspielt: 4 Jahre

Belege musst du der Steuererklärung nicht mehr beilegen – das Finanzamt kann sie aber anfordern. Für manche Steuervorteile ist der Kontoauszug sogar Voraussetzung: Handwerker- und Haushaltsdienstleistungen zählen nur, wenn du eine Rechnung hast und auf das Konto des Anbieters gezahlt hast (§ 35a EStG). Barzahlung reicht nicht.

Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid ändern, solange die Festsetzungsfrist läuft: in der Regel 4 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du die Erklärung abgegeben hast (§ 169, § 170 AO). Das betrifft vor allem Bescheide „unter Vorbehalt der Nachprüfung“ oder mit Vorläufigkeitsvermerk.

Beispiel: Die Erklärung für 2025 gibst du im Juni 2026 ab. Die Frist läuft bis zum 31.12.2030 – so lange solltest du die Belege dafür aufheben. Mehr dazu im Artikel Wie lange Steuerunterlagen aufbewahren?

Wann Aufbewahren Pflicht ist

Hohe Einkünfte: Liegen deine Überschusseinkünfte – Lohn, Kapitalerträge, Vermietung, Renten – zusammen bei mehr als 500.000 € im Jahr (bei Zusammenveranlagung beide Partner zusammen), musst du die Unterlagen dazu 6 Jahre aufbewahren, also auch die Kontoauszüge (§ 147a AO). Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 750.000 €.

Selbstständige und Gewerbetreibende: Auszüge des Geschäftskontos sind Buchungsbelege und müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO, § 257 HGB). Diese Frist gilt seit 2025; vorher waren es 10 Jahre. Vermietest du privat eine Wohnung, gilt diese Pflicht nicht – dann reichen die 4 Jahre für Steuerbelege, außer du liegst über der Grenze von § 147a AO.

Was deine Bank aufbewahrt

Banken müssen ihre Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahren (§ 257 HGB) – für Kreditinstitute gilt die Verkürzung auf 8 Jahre nicht. Fehlt dir ein alter Auszug, kannst du ihn also bei deiner Bank nachfordern. Viele Banken verlangen dafür eine Gebühr, und es kann dauern. Einfacher ist es, die wichtigen Auszüge selbst aufzubewahren.

Online-Banking: Im elektronischen Postfach liegen Auszüge oft nur begrenzte Zeit. Lade die PDFs regelmäßig herunter – zum Beispiel einmal im Quartal.

Kontoauszüge digital aufbewahren

Für private Zwecke reicht eine gut lesbare digitale Kopie. So bekommst du Ordnung hinein:

  1. Scannen: Papierauszüge mit dem Handy scannen – eine Scanner-App erkennt die Ränder und macht ein sauberes PDF.
  2. Benennen: Datum zuerst, z. B. „2026-03 Girokonto Sparkasse“. So sortieren sich die Dateien von allein.
  3. Ablegen: Ein Ordner pro Jahr, darin ein Unterordner pro Konto. Steuerrelevante Auszüge markierst du zusätzlich.
  4. Sichern: Eine Sicherungskopie auf einem zweiten Gerät oder Speicher – ein Handy kann verloren gehen.
  5. Aussortieren: Jedes Jahr im Januar: alles löschen oder vernichten, dessen Frist abgelaufen ist.

Alte Kontoauszüge sicher entsorgen

Kontoauszüge enthalten IBAN, Kontostand und viele persönliche Daten. Wirf sie nicht ungeschreddert ins Altpapier. Ein Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe P-4 (Partikelschnitt) ist für persönliche Unterlagen gut geeignet. Digitale Kopien löschst du einfach – auch aus dem Papierkorb und aus Backups.

Häufige Fragen

Muss ich Kontoauszüge überhaupt aufbewahren?

Als Privatperson nein – es gibt keine allgemeine Pflicht. Ausnahmen sind sehr hohe Überschusseinkünfte (§ 147a AO) und Geschäftskonten von Selbstständigen. Empfehlenswert sind trotzdem 3 Jahre, bei Steuerbelegen 4.

Darf ich Kontoauszüge nach dem Scannen wegwerfen?

Für private Zwecke ja, wenn der Scan vollständig und gut lesbar ist und du eine Sicherungskopie hast. Für Selbstständige gelten strengere Regeln an die digitale Archivierung – frag im Zweifel deine Steuerberatung.

Wie lange muss die Bank meine Kontoauszüge aufbewahren?

Banken müssen Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahren (§ 257 HGB). Ältere Auszüge kannst du dort nachfordern, oft gegen eine Gebühr.

Reichen die PDFs aus dem Online-Banking?

Ja, die PDFs gelten als Kontoauszug. Speichere sie aber selbst ab – im Postfach der Bank liegen sie oft nur eine begrenzte Zeit.

Ab wann zählen die 3 Jahre?

Ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist. Ein Auszug vom März 2026 kann also ab dem 1. Januar 2030 weg.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.